Post- und Briefgeheimnis Welche Briefe darf ich öffnen?
Das Briefgeheimnis garantiert, dass nur du als Empfängerin bzw. Empfänger lesen darfst, was in deinem Brief steht. Der Inhalt eines Briefumschlags geht niemanden etwas an, ausser der Person, an die der Brief adressiert ist. Wenn jemand ohne Wissen und Einwilligung die Einladungskarte von deiner Freundin zum nächsten Jazzkonzert oder die Geburtstagsgrüsse deines Bruders – womöglich sogar aus dem Briefkasten – entfernt, öffnet und liest, so macht er oder sie sich strafbar. Das gilt auch für Eltern: Sie sollten das Briefgeheimnis ihrer Kinder respektieren. Eine Ausnahme gibt es hier allerdings: Wenn Eltern vermuten, dass ihr Kind Probleme hat oder in Schwierigkeiten steckt, dürfen sie Briefe öffnen. Schliesslich haben sie die elterliche Fürsorgepflicht.