Post- und Briefgeheimnis

Post- und Briefgeheimnis Welche Briefe darf ich öffnen?

Das Briefgeheimnis garantiert, dass nur Sie als Empfänger lesen dürfen, was in Ihrem Brief steht. Das Innere eines Briefumschlags geht niemanden etwas an, ausser der Person, an die der Brief adressiert ist. Wenn jemand ohne Wissen und Einwilligung die Einladungskarte von Ihrer Freundin zum nächsten Jazzkonzert oder die Geburtstagsgrüsse Ihres Bruders – womöglich sogar aus dem Briefkasten – entfernt, öffnet und liest, so macht er oder sie sich strafbar. Das gilt auch für Eltern: Sie sollten das Briefgeheimnis ihrer Kinder respektieren. Eine Ausnahme gibt es hier allerdings: Wenn Eltern vermuten, dass ihr Kind Probleme hat oder in Schwierigkeiten steckt, dürfen sie die Briefe öffnen. Schliesslich haben sie die elterliche Fürsorgepflicht.